Tach erstmal,
also Grundfahraufgaben sind nun mal Pflicht, und die Prüfungsrichtlinie ist für den Prüfer absolut verbindlich, er hat da keinen Spielraum.
Aber wenn der Schüler auch ohne GFA den Schein bekommen hat, ist es für ihn erstmal ok., weil begünstigender Verwaltungsakt, kann man schwer wieder rückgängig machen.
Allerdings habe ich jetzt auch die Nase voll vom Schnee...